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   OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16   

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https://dejure.org/2020,31382
OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16 (https://dejure.org/2020,31382)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.09.2020 - 5 C 9/16 (https://dejure.org/2020,31382)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. September 2020 - 5 C 9/16 (https://dejure.org/2020,31382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 3 Abs. 1, SächsWG § 48 Satz 3, SächsWG § 48 Satz 4, SächsKAG § 2 Abs. 2 Satz 1, SächsKAG § 9 Abs. 3 ... Satz 2, SächsKAG § 10 Abs. 1, SächsKAG § 10 Abs. 2, SächsKAG § 14 Abs. 1, Kleinkläranlagenverordnung § 5
    Abwasserbeseitigung; Überwachungsgebühr; Selbstüberwachung; Eigenkontrolle; Kleinkläranlagen; abflusslose Gruben; Gebührenkalkulation; Festgebühr; Teilleistung; Leistungsproportionalität; Überwachungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Sie wird aus diesem Grund nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Inanspruchnahme, sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, juris Rn. 97).

    Auch ist der Aufgabenträger nicht verpflichtet, unter mehreren Maßstäben denjenigen zu wählen, der im Vergleich zu anderen der Wirklichkeit ersichtlich näher kommt (vgl. SächsOVG, Urteile v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 181, und v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, juris Rn. 101).

  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 598/15

    Abfallgebühr; Verwertungsgebühr; Restabfallbehältervolumenmaßstab; Gebührensatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Denn die Erhebung einer Festgebühr ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung dazu im Sächsischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (SächsOVG, Urteile v. 14. Februar 2018 - 5 A 598/15 -, juris Rn. 34, und v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 110).

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nicht jede Ungleichbehandlung und fordert keine absolute Gerechtigkeit, sondern gestattet angesichts des weiten normgeberischen Ermessens bei der Entscheidung, welche Fälle im Abgabenrecht gleich und welche ungleich behandelt werden sollen, aus Gründen der Vereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität gerade bei relativ geringfügigen Gebühren eine pauschalierende Betrachtungsweise (BVerwG, Beschl. v. 9. Dezember 1993 - 8 NB 5.93 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Urt. v. 14. Februar 2018 - 5 A 598/15 -, juris Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Dienen jedoch bestimmte unteilbare Kostenpositionen mehreren Leistungsbereichen, sind die dadurch anfallenden Kosten nach den Grundsätzen der Kostenverursachung über sachgerechte Umlageschlüssel aufzuteilen, wobei dem Satzungsgeber ein Bewertungsspielraum zusteht (OVG NRW, Urteile v. 17. März 1998 - 9 A 1430/96 -, juris Rn. 14, und v. 1. Juli 1997 - 9 A 3556/96 -, juris Rn. 28; Schulte/Wiesemann a. a. O., Rn. 211b).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 9 A 3556/96

    Verlängerung des Kalkulationszeitraums; Übertragung des Vermögens der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Dienen jedoch bestimmte unteilbare Kostenpositionen mehreren Leistungsbereichen, sind die dadurch anfallenden Kosten nach den Grundsätzen der Kostenverursachung über sachgerechte Umlageschlüssel aufzuteilen, wobei dem Satzungsgeber ein Bewertungsspielraum zusteht (OVG NRW, Urteile v. 17. März 1998 - 9 A 1430/96 -, juris Rn. 14, und v. 1. Juli 1997 - 9 A 3556/96 -, juris Rn. 28; Schulte/Wiesemann a. a. O., Rn. 211b).
  • OVG Sachsen, 29.05.2017 - 5 A 93/15

    Abfallgebührenkalkulation, Toleranzgrenze, Wagniszuschlag; Personalkosten,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Dieses Risiko hat der Einrichtungsträger zu tragen; die Gesamtheit der Gebührenschuldner kann mit diesen Kosten ebenfalls nicht belastet werden (SächsOVG, Urt. v. 29. Mai 2017 - 5 A 93/15 -, juris Rn. 23).64 Auch das Führen eines Katasters für die Landesdirektion nach den Vorgaben des Abwasserabgabengesetzes, um die Zahl der dezentral und zentral angeschlossenen Einwohner pro Grundstück zu erfassen, ist zweifelsfrei dem Aufwand für die Erhebung der Kleineinleiterabgabe zuzuordnen, die u. a. nach dem Abwasserabgabengesetz erhoben wird und sich nach der Zahl der dezentral angeschlossenen Einwohner pro Grundstück richtet (vgl. § 8 Abs. 1 AbwAG, § 7 SächsAbwAG).
  • OVG Sachsen, 08.09.2010 - 5 A 129/08

    Gebührensatz, ,Kalkulationszeitraum, Veranlagungszeitraum

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Die Kalkulation erst ab 2015 wahrt somit den Grundsatz der Periodengerechtigkeit, wonach die Gebührenpflichtigen nur mit denjenigen Kosten belastet werden dürfen, die den Nutzungen in der Kalkulationsperiode entsprechen, weshalb sich Kalkulations- und Veranlagungszeitraum decken müssen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. September 2010 - 5 A 129/08 -, juris Rn. 80).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Selbst wenn jedoch deshalb die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO bereits mit Bekanntmachung der 7. Änderungssatzung am 2. Oktober 2015 in Lauf gesetzt worden wäre und nicht erst mit Bekanntmachung der hier antragsgemäß (§ 88 VwGO) allein streitgegenständlichen Neufassung der Abwassersatzung vom 14. Dezember 2015 am 21. Dezember 2015, hätten die Antragssteller den Normenkontrollantrag am 16. April 2016 rechtzeitig gestellt, so dass es darauf nicht ankommt (vgl. zu dieser Problematik: BayVGH, Urt. v. 16. Juni 2017 - 15 N 15.2769 -, juris Rn. 19; zu § 93 Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 -, juris Rn. 168; hingegen zu § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO: BVerwG, Urteile v. 26. September 2012 - 6 CN 1.11 -, juris Rn. 11, v. 30. September 2009 - 8 CN 1.08 -, juris Rn. 24, und v. 21. Januar 2004 - 8 CN 1.02 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    In solchen Fällen gebietet der aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Grundsatz der Leistungsproportionalität, die Kosten nur für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die ihm zuzuordnenden Kosten in eine gerade für ihn festzusetzende Gebühr einzustellen, um die Schuldner der Gebühr nicht mit Kosten für die Erfüllung anderer Aufgaben der öffentlichen Einrichtung zu belasten (Verbot der Quersubventionierung), sofern nicht besondere sachliche Gründe, vor allem gesetzliche Lenkungszwecke (vgl. etwa § 9 Abs. 3 SächsKrWBodSchG), ein Abweichen davon erlauben (BVerwG, Urteile v. 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 -, juris Rn. 30, u. v. 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 -, juris Rn. 31 ff.; SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2002 - 5 D 40/00 -, juris Rn. 66 ff.; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 211 ff.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Entfällt jedoch wegen Unwirksamkeit der späteren Norm die Möglichkeit der Normenkollision, wird das frühere Recht nicht verdrängt und die alte Norm gilt unverändert fort (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, juris Rn. 21, zu Bebauungsplänen).
  • BVerwG, 22.06.2020 - 8 CN 1.19

    Grundsätze zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16
    Denn selbst der Gebührenbescheid für 2018 an die Antragsteller erging bereits auf Grundlage des § 29 Abs. 3 AbwS i. d. F. der 3. Änderungssatzung (Überwachungsgebühr 31, 09 EUR) und nicht auf Grundlage von § 29 Abs. 3 AbwS i. d. F. der 1. Änderungssatzung.29 Jedoch können Normenkontrollanträge auch dann statthaft bleiben, wenn nach Antragstellung die angegriffene Norm außer Kraft tritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 10/11, m. w. N.).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen

  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 CN 1.08

    Normenkontrolle; Normerlassklage; Normänderung; Frist; Klarstellung; Änderung;

  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 293/15

    Abwassergebührenbescheid; Bestimmtheitsgrundsatz; Zweckverband;

  • BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 5.93

    Zulässigkeit der kumulativen Heranziehung von Vorderliegergrundstücken und

  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14

    Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater

  • VGH Bayern, 16.06.2017 - 15 N 15.2769

    Antragsfrist im Normenkontrollverfahren bei Neuerlass und Neubekanntmachung einer

  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08

    Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr;

  • OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 83/16
  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 40/00
  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Bei der Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Teilleistungsbereiche sind Kosten, die eindeutig einem bestimmten Teilleistungsbereich zugeordnet werden können, grundsätzlich in voller Höhe diesem Teilleistungsbereich zuzuordnen; Kosten, die nicht eindeutig einem Teilleistungsbereich zugeordnet werden können, sind nach einem sachgerechten Umlageschlüssel, der grundsätzlich anhand der Kostenverursachung zu bestimmen ist, auf die jeweiligen Teilleistungsbereiche aufzuteilen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 16.09.2020 - 5 C 9/16 - juris Rn. 60; OVG Saarland, Urteil vom 03.12.2012 - 1 A 6/12 - juris Rn. 38; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 - juris Rn. 74; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.12.1998 - 2 L 70/96 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998 - 9 A 1430/96 - juris Rn. 10 ff.; Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 211 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Dies folgt aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtssatz, dass die spätere Norm auch ohne darauf gerichteten Willensentschluss des Normgebers die frühere verdrängt ("lex posterior derogat legi priori"; vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 16. September 2020 - 5 C 9/16 -, juris, Rn. 29; Hessischer VGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1343/11 -, juris, Rn. 43; zu Bebauungsplänen: BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, juris, Rn. 21; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, juris, Rn. 33).
  • VG Göttingen, 18.05.2022 - 3 A 67/19

    Gebührenkalkulation; Grundsatz der Erforderlichkeit; Leistungsproportionalität;

    Demzufolge waren bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren für 2019 die Kosten dem Teilleistungsbereich Restabfall zu Unrecht zugeordnet worden; besondere sachliche Gründe, vor allem gesetzliche Lenkungszwecke, die ein Abweichen vom Verbot dieser Quersubventionierung erlauben könnten (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 16.09.2020 - 5 C 9/16 -, juris Rn. 52), sind weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.
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